Der Verfassungsrechtler Christian Winterhoff: Sexuelle Vielfalt darf kein Lernziel des Unterrichts sein!

Allgemein | 26. September 2016

Vielen, vielen Dank, Herr Winterhoff. Sie stellen das rechtlich fest, was eigentlich jeder vernünftige Mensch schon denkt. Hoffe, so wird all diese unsäglichen Unterrichtsmaterialien nicht zugelassen. Nur, weil eine Minderheit in unserem Land ihre eigene sexuelle Neigung – die zu akzeptieren ist – als allgemein richtig in die Schulen bringen will, sollen unsere Kinder darunter leiden.

„Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Christian Winterhoff (Hamburg), das der Verein „Echte Toleranz“ (Aumühle) in Auftrag gegeben hat. In dem 100-seitigen Dokument schreibt Winterhoff, die Schule müsse jeden Versuch unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen: „Sie hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten und muss allgemein Rücksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern, soweit sie sich auf dem Gebiet der Sexualität auswirken.“ Staatliche Vorgaben für die schulische Sexualerziehung, die Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität als „gleichwertige Ausdrucksformen von Sexualität vorgeben, verstoßen gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot“, so Winterhoff. Im Falle eines unzulässigen Sexualerziehungskonzepts bestehe für Kinder ein Anspruch auf Befreiung vom Unterricht.

Das Gutachten kritisiert ferner das geplante Unterrichtsmaterial, das die schleswig-holsteinische Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) 2014 beim Lesben- und Schwulenverband in Auftrag gegeben hat. Die beabsichtigten Materialien für Grundschulen mit dem Titel „EVA – Echte Vielfalt von Anfang an“ seien mit dem Grundgesetz und dem Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein nicht vereinbar.“ (Idea.de)

Sexuelle Vielfalt in Kita und Schule bedeutet die bewusste Zerstörung der Persönlichkeit und Psyche der Kinder. Dabei soll jegliches Schamgefühl auf den Nullpunkt gebracht werden. Sigmund Freud sagte: „Der Verlust der Scham ist das erste Anzeichen von Schwachsinn“! Dietrich Bonhoeffer: „Die Zerstörung des Schamgefühls bedeutet Auflösung jeder geschlechtlichen und ehelichen Ordnung, ja jeder gemeinschaftlichen Ordnung überhaupt.“ Scham schützt die Integrität einer Person und motiviert zur Selbstkontrolle; als soziales Regulativ entlastet sie die Gemeinschaft von fehlerhaftem oder unangemessenem Verhalten einzelner. Scham schützt von daher die Integrität einer Person und motiviert zur Selbstkontrolle; als soziales Regulativ entlastet sie die Gemeinschaft von fehlerhaftem oder unangemessenem Verhalten einzelner. „Scham“ ist auch die Hüterin des Innenlebens. Zitat G.B. Shaw: Je mehr ein Mensch sich schämt, umso anständiger ist er. Zitat Euripides: Uns kröne das schönste Geschenk aus Götterhand: die Schamhaftigkeit. Der Psychoanalytiker Seidler (1995), betont „dass der Scham – als Schutzaffekt – ein schützenswerter, also ein positiv besetzter Wert zugrunde liegt“. In ähnlicher Weise beschreibt Hilgers (2006) diese Relevanz von dosierter Scham für die Identitätsentwicklung: „In geringen Dosen, in angemessener Form, ist Scham für die individuelle Entwicklung förderlich: Sie spornt uns an, nach mehr Unabhängigkeit zu streben, Leistungen zu erbringen, die wir uns bisher nicht zugetraut haben – also unseren Idealen nachzukommen, den idealen Vorstellungen, die wir von uns als Person haben. Solange Scham diesen Aspekt hat, ist sie durchaus positiv. Erst wenn sie die Person überwältigt, hat sie unter Umständen sehr destruktive Konsequenzen.“

Quelle

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