Jeder registrierte Name, jede PERSON ist Handelsware, ein „Bastard“ von Vater Staat und Mutter Kirche. „Im Namen“ zu sein, bedeutet „in Christus wiedergeboren“ zu sein, wir könnten auch „Im Namen des Vaters und des Sohnes und so weiter…“ sagen. Egal an welchen „Gott“ du glaubst, dein Name gehört der „katholischen Kirche“. Nicht der „römisch-katholischen“, sondern der „katholischen“… der „allumfassenden“ Kirche. Alle anderen so genannten „anerkannten“ Religionen operieren UNTERHALB des so genannten „Nachfolger Petri“, dem so genannten „Heiligen Stuhl“.
Glaub bitte an wen oder was du willst – das ist dein Vergnügen. Hier in dieser Zusammenfassung geht es NICHT um deine religiösen Gefühle! Aber glaub bitte ja nicht, daß DER sogenannte Staat und DIE Kirche nichts miteinander zu tun hätten, nur weil man dir gesagt hat, sie wären getrennt. Viele kinderreiche Eltern leben getrennt…
„Wir sind das Volk!„??? Mit Volk ist IMMER der Begriff „Volk Gottes“gemeint, dieser Begriff GEHÖRT der Kath. Kirche Volk -> Population ; Pope -> Papst = die kleinen Päpste bedeutet, dem Papst (der kath. Kirche) unterworfen!
… der kleine Mensch (das Neugeborene) der auf die Welt kommt, wird in dem System zunächst als die zu registrierende ((lat.) ReGis -> des Königs) Ladung des Schiffes (Mutter) behandelt. Die Mutter und der Vater zeigen die Geburt an (Geburts“anzeige“) und die Ladung (der Menschensohn als Kind* (Begriff* der ebenfalls der kath. Kirche gehört!) -> PERSON) wird sogleich registriert. Durch den Geburts“kanal“ aus dem (Frucht)“wasser“ sozusagen entladen und dann verhökert. Hier definieren sich bereits das SEERECHT! Noch ein Beispiel dafür in den hierzulande verwendeten sogenannten Gesetze: Die OwiG (Ordnungswidigkeitengesetz) gilt nach dessen Geltungsbereich in § 5 auf Schiffen und Flugzeugen …. die BRiD ist demnach wohl ein Schiff, das bestätigt ja in gewisser Weise auch das/die „Grund“gesetz/“Grund“steuer/“Grund“abgaben etc für die BRiD, denn mit „Grund“ kann einzig nur der Meeres“grund“ (Seerecht) gemeint sein und nicht der Boden (Landrecht) Deutschlands …. nette Wortspielereien, die einen zur Wahrheit führen (leider sind viele von der Sprache weg erzogen, denn sie ist der Schlüssel)!
Alles, was dich an deinem System quält, der ganze Sklavenverein, das komplette Geldsystem, alles, was ‘Recht’ ist… geht vom selbsternannten „Oberhaupt aller Gläubigen“, dem „Heiligen Stuhl“, „The Holy See“ aus. Wobei wir nun bei deren Definition des „See“-Rechts wären.
Seerecht (Quelle: Juristisches Wörterbuch G. Köbler):
„Seerecht ist die Gesamtheit der die See und die Seeschifffahrt betreffenden Rechtssätze. Das Seerecht ist teils Völkerrecht, teils staatliches Recht (vor allem Seehandelsrecht §§ 476 ff. HGB). Es betrifft auch das → Arbeitsrecht, das → Versicherungsrecht und das → Verwaltungsrecht.“
+++ ACHTUNG +++ !!!“: NICHT das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht betrifft das Seerecht SONDERN umgekehrt!!!
Das Seerecht ist hier bereits seit 1727 SONDERPRIVATRECHT … Preußen schafft 1727 ein umfassendes „See“gesetz dessen Inhalt in das allgemeine Landrecht 1794 Eingang findet! Die deutschen Staaten vereinheitlichen ihr Seerecht im allgemeinen deutschen Handesgesetzbuch 1861 bzw. im Handelsgesetzbuch 1897/1900.
Die große Firma die weit über all dem steht kennen wir jetzt, es ist der „Heilige Stuhl“, die kath. Kirche, denn: „Mit der Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und wird in ihr zur PERSON mit den Rechten und Pflichten…“ All die Unterfirmen, Staaten, Banken etc pp sind unter der Kurie der kath. Kirche gegründet. Auch das Deutsche Reich (sowohl Onkel Adolf´s als auch jedens davor) und jetzt hat die BRiD das Ruder übernommen!
Die Vertragsunterzeichnung Reichskonkordat im Vatikan zwischen A. Hitler und dem damaligen Papst Pius XI fand am 20. Juli 1933 statt. Am 20. Juli wurde das Reichskonkordat im Vatikan feierlich durch Pacelli und von Papen unterzeichnet, die Ratifizierung durch das Deutsche Reich erfolgte am 10. September 1933. Während sich Konkordatsverhandlungen üblicherweise über Jahre erstreckten, waren Kirche und NS-Staat in diesem Fall innerhalb weniger Wochen handelseinig geworden. Damit übergab man dem Vatikan die ReGIERung des Deutschen Reiches. Nach Wikipedia wird diese Vertragsunterzeichnung von 1933 auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland als gültig betrachtet. Denn das Bundes[verfassung]sgericht bestätigte mit ihrem Konkordatsurteil vom 26. März 1957, daß das Reichskonkordat von 1933 nach wie vor fort bestünde und für die Bundesrepublik bindend sei. … ein Schelm wer Böses dabei denkt Hier nur ein paar Punkte aus dem Reichskonkordat, welches bis heute gilt:
- Artikel 4 freie Korrespondenz zwischen dem Heiligen Stuhl und allen deutschen Katholiken
- Artikel 5 Geistliche erhalten den gleichen Schutz des Staates wie Staatsbeamte
- Artikel 8 Das Amtseinkommen der Geistlichen ist in gleichem Masse von der Zwangsvollstreckung befreit wie die Amtsbezüge der Reichs- und Staatsbeamten.
- Artikel 9 Schutz der „Pflicht der seelsorgerlichen Verschwiegenheit“ Geistliche können von Gerichtsbehörden und anderen Behörden nicht um Auskünfte über Tatsachen angehalten werden…
- Artikel 17 Schutz von Eigentum, Vermögen, Rechten und gottesdienstlichen Gebäuden
Da zudem auch noch alle Religionen (auch der Islam) in dieser künstlich geschaffenen Welt aus dem Heiligen Stuhl heraus entstanden sind, sowie die ganzen Firmen [UCC (Handelsrecht), BRiD, Gerichte etc etc] ist die PERSON – ob getauft oder nicht getauft – durch die z.B. Geburtsurkunde in diesem Rechtskreis sozusagen angedockt.